Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfverordnung
PrüfVO NRW§ 11 Übertragung der Zuständigkeitsregelung
Stand: 26.08.2026
Das für die Bauaufsicht zuständige Ministerium wird ermächtigt, die Aufgaben der Anerkennung und Aufsicht über die Prüfsachverständigen einer Landesmittelbehörde zu übertragen.